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Beratung am Gymnasium Marienberg/ Stand November 2022

Grundsätzlich nehmen alle Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule die an sie von Schülerinnen oder deren Eltern herangetragenen Beratungsaufgaben wahr. Es gibt jedoch Konflikt- und Krisensituationen, deren Klärung einen eigenen Ort und mehr Zeit beanspruchen. Die Arbeit der Beratungslehrerinnen ist daher nicht als Konkurrenzangebot zu verstehen, sondern dient der Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzwerkes geleisteten Beratung für Ratsuchende in der Schule sowie der Entlastung der hier involvierten Lehrerinnen und Lehrer:

Anlässe für Beratungsgespräche:

Konflikte in der Klasse, mit Lehrerinnen, Lehrern und Mitschülerinnen
Lernschwierigkeiten (Umgang mit Stärken und Schwächen) und zu hoher Leistungsdruck (Notenangst)
Probleme mit Freunden, Familie und sich selbst sowie Situationen, die einem das Leben schwer machen

Beratungslehrerinnen

sind Frau Harrs, Frau Odenthal, Frau Päßler, Frau Wedekind und Frau Wöhl.
Schülerinnen unserer Schule können die Beratungslehrerinnen jederzeit ansprechen, Eltern werden um eine Terminvereinbarung über das Sekretariat gebeten.

Von der Schulleitung werden Lehrerinnen als Beratungslehrerinnen beauftragt, die durch definierte mehrstufige Fortbildungen über einen längeren Zeitraum entsprechende Beratungskompetenzen erworben und sich damit für diese Arbeit besonders qualifiziert haben (s. Erlass Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule, S. 24).
Zu einer verantwortungsvollen und qualitativ guten Beratung ist immer wieder eine begleitende Supervision notwendig. Diese sollte den Beraterinnen in einem vertretbaren Rahmen auch innerhalb der Unterrichtszeit ermöglicht werden.
Die Beratungslehrerinnen verpflichten sich ihrerseits zu einer begleitenden Supervision. Die Teilnahmenachweise werden der Schulleitung vorgelegt. Für die Beratungstätigkeit werden den Kolleginnen von der Schulleitung Entlastungsstunden pro Schuljahr zugeteilt. Das Beratungsteam findet sich regelmäßig zusammen, um sich auszutauschen und Fragen hinsichtlich ihrer Arbeit bzw. des Organisationsrahmens zu klären.

In Rücksprache mit der Schulleitung, bei der die Gesamtverantwortung liegt, sind die Beratungslehrerinnen Anlaufstelle bei schulischen und persönlichen Problemen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes basiert ihre Arbeit auf der Überzeugung, dass Marienberg eine Schule sein soll, die ihre Schülerinnen mit all ihren Stärken und Schwächen begleitet und mehr im Blick hat als deren fachliche Lernerfolge.
In diesem Sinne ist auch eine Zusammenarbeit mit dem Schulseelsorger (wie z.B. bei der Trauerbegleitung) sinnvoll (s. schulpastorales Konzept).

 
Der pädagogische Beratungsprozess soll der Entscheidungshilfe bei Problemen und Konflikten dienen und geht von der Annahme aus, dass jede Ratsuchende es selbst in der Hand hat, Veränderungen zu erzielen, da sie über einen Schatz von Erfahrungen verfügt, die ihr helfen können, Konflikte zu bewältigen. Allgemeine Ratschläge zeigen oft deshalb keine Wirkung, weil sie nicht genügend die Sicht der Ratsuchenden berücksichtigen. Ziel ist die Begleitung der Schülerinnen bei der Planung neuer und/oder erweiterter Bewältigungsstrategien in der konkreten Konfliktsituation, die ihren individuellen Möglichkeiten entsprechen.
Neben der Vermittlung von Informationen werden bei der Umsetzung von Entscheidungen Hilfen und Beistand gewährt.

 
Jede Beratung erfolgt auf Wunsch bzw. mit ausdrücklicher Zustimmung der zu Beratenden. In Krisensituationen hat die Beratung ? soweit es nötig und möglich ist ? Vorrang vor dem Unterricht.

 
Zentral ist auch der Schutz des Privatgeheimnisses der Ratsuchenden. Informationen aus Beratungsgesprächen dürfen seitens der Beraterin nicht weitergegeben werden, es sei denn, Ratsuchende entbinden ausdrücklich von dieser Schweigepflicht.

 
Die Beratungslehrerinnen weisen gegebenenfalls darauf hin, weitere Beratungs- und Hilfsangebote außerhalb der Schule in Anspruch zu nehmen, und vermitteln ? falls notwendig ? auch an Fachberatungsstellen des Rhein-Kreises Neuss, mit denen sie eng vernetzt sind. Wenn umfangreichere externe Hilfsmaßnahmen erforderlich sind, fungieren die Beratungslehrerinnen als Begleiter von Seiten der Schule.

Kontaktaufnahme:

1) der Schülerinnen selbst
Es wird eine Sprechstunde für die Schülerinnen angeboten, die jeweils zum Schuljahresanfang per Aushang bekannt gemacht wird. Darüber hinaus können Gesprächstermine auch individuell vereinbart werden.
 

2) über Lehrer und Lehrerinnen und Mitschülerinnen
Die Beratungslehrerinnen werden bei Problemen angesprochen und bemühen sich um eine Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Schülerin.

Vertraulichkeit und Freiwilligkeit
Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung sind Freiwilligkeit seitens der Ratsuchenden sowie absolute Vertraulichkeit seitens der Beraterinnen. Grundsätzlich gilt, dass die Ratsuchenden unter den Beratungskolleginnen wählen können und auch über das Zustandekommen der Beratungskontakte frei entscheiden können. Gelegentlich kann es sinnvoll sein, innerhalb des Teams die Ratsuchende ?weiterzuleiten?, da einzelne Berater u.U. über spezielle Kompetenzen verfügen.
Die Dauer der Beratung ist in den meisten Fällen nicht vorab festlegbar; häufig reichen allerdings wenige Gespräche, um eine nachhaltig wirksame Veränderung bei der Ratsuchenden herbeizuführen. In Absprache mit der Schülerin können zur Problemlösung auch andere Personen ins Gespräch mit einbezogen werden.

Ort
Es wäre wünschenswert, wenn die Beratungsgespräche in einem extra zur Verfügung gestellten Raum stattfinden könnten, der über einen Telefonanschluss verfügt, um dringende vertrauliche Gespräche von hier führen zu können. Vor diesem Beratungsraum und dem Schulbüro sowie im Lehrerzimmer hängen die Sprechzeiten aus.
 

Was Beratung nicht leisten kann
Eine Beratung ist grundsätzlich kein Ersatz für eine Therapie. Bei einer Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Gesundheit von Schülerinnen können notwendige Maßnahmen selbstverständlich nicht von den Beratungslehrerinnen geleistet werden.

Schwerpunkte der Beratung

1) Schulbegleitende Beratung bei:

  • Leistungsdefiziten
  • Schulformwechsel

2a) Einzelfallhilfe für Schülerinnen bei

  • Lernschwierigkeiten
  • Persönlichen Problemen in der Schule und in der Familie
  • Konflikten mit anderen Schülerinnen, Lehrern und Lehrerinnen
  • Ausgrenzungs- und Mobbingfällen
  • Essstörungen

2b) individuelle Unterstützung und Beratung der

  • Eltern und Erziehungsberechtigten
  • Kollegen und Kolleginnen

3) Fortbildungsmaßnahmen

  • Die Beraterinnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil
  • Sie informieren interessierte Kolleginnen und Kollegen über das in Fortbildungen erworbene Wissen (z.B. No blame approach)

4) Teilnahme an Konferenzen

Die Beratungslehrer nehmen auf Wunsch an Klassenkonferenzen teil

Ausblick

In der Zukunft soll an folgenden inhaltlichen Schwerpunkten weiter gearbeitet werden:

  • Stärkung der Klassengemeinschaft/ psychische Gesundheit der Schülerinnen
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Externen: Es existiert bereits eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Neuss und Beratungsstellen des Rhein-Kreises Neuss, die weiter ausgebaut werden soll.

Das Team der Beratungslehrerinnen stellt sich in den Klassen den Schülerinnen vor. Zusätzlich werden Faltblätter ausgelegt, sodass sich die Schülerinnen über die Beratungsmöglichkeiten informieren können.

Bei Bedarf berichtet das Team in Lehrerkonferenzen über die geleistete Arbeit oder über eventuelle veränderte Schwerpunktsetzungen.